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München: Gerichte stärken Tempo 30 für mehr Sicherheit
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In München hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Erfolge gegen die Rücknahme von Tempo 30 erzielt. Das Bayerische Verwaltungsgericht München stoppte die rechtswidrige Aufhebung von Tempo 30 am Mittleren Ring auf der Landshuter Allee. Diese Maßnahme ist Teil des geltenden Luftreinhalteplans und darf nicht ohne dessen Änderung außer Kraft gesetzt werden.
Der Beschluss des Gerichts hat sofortige Wirkung. Oberbürgermeister Dieter Reiter wurde aufgefordert, binnen 48 Stunden zu bestätigen, dass er die Entscheidung umsetzt. Auch in Berlin muss die Tempo-30-Regelung auf der Saarstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zurückgenommen werden, da hier die Verkehrssicherheit im Vordergrund steht.
Die DUH betont, dass Tempo 30 ein effektives Mittel zur Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung und zur Verringerung von Verkehrslärm ist. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München verdeutlicht, dass Änderungen an Luftreinhalteplänen ausschließlich durch den Stadtrat beschlossen werden können. Eine Weisung des Oberbürgermeisters ist dafür nicht ausreichend.
In Berlin war die Anordnung von Tempo 30 in der Saarstraße im September 2025 gestrichen worden. Ein Anwohner hatte mit Unterstützung der DUH Widerspruch eingelegt, was das Gericht nun bestätigte. Die Entscheidung zeigt, dass die Gerichte die Bedeutung von Verkehrssicherheit und Luftreinhalteplänen ernst nehmen.
- Gericht stoppt Tempo-30-Rücknahme in München
- Oberbürgermeister muss Entscheidung umsetzen
- Tempo 30 schützt vor Lärm, Schadstoffen und trägt zur Verkehrssicherheit bei
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