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24. Februar 2026 | 13:58 Uhr
von Lorenz Oberdoerster

Am Münchner Hauptbahnhof gilt ab sofort ein Abstellverbot für Fahrräder, E-Tretroller und sperrige Gegenstände auf dem nördlichen Vorplatz. Diese Maßnahme wurde notwendig, um den Fluchtweg aus dem Gebäude jederzeit freizuhalten. Die Baustelle der Deutschen Bahn für den neuen Hauptbahnhof weitet sich auf den Vorplatz aus, was die Regelung erforderlich macht.
Abgestellte Verkehrsmittel werden entfernt und in den Bahnhof eingelagert. Die Besitzer können ihre Fahrräder und E-Tretroller nach Terminvereinbarung unter der E-Mailadresse MUCHBF.fahrrad@deutschebahn.de abholen. Um die Nutzer über die neuen Regelungen zu informieren, werden Plakate vor Ort angebracht, die auch alternative Abstellmöglichkeiten im Bahnhofsviertel aufzeigen.
Im Januar 2023 wurde das neue Fahrradparkhaus an der Hirtenstraße eröffnet. Es ist 24 Stunden täglich zugänglich, kostenfrei und videoüberwacht. Zudem gibt es bereits zahlreiche Radabstellmöglichkeiten in der Umgebung, darunter über 70 Plätze im Westen und rund 110 im Osten der Arnulfstraße. Weitere Fahrradgaragen sind in Planung, darunter eine mit über 300 Stellplätzen, die 2027 in Betrieb genommen werden soll.
Die Stadt München und die Deutsche Bahn setzen sich dafür ein, die Fahrradfreundlichkeit am Hauptbahnhof zu erhöhen. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind zusätzliche Fahrradgaragen und -parkhäuser im direkten Bahnhofsumfeld vorgesehen, um den Bedürfnissen der Biker-Pendler gerecht zu werden.
- Abstellverbot auf nördlichem Vorplatz gilt ab sofort
- Fahrräder werden eingelagert und können abgeholt werden
- Neue Fahrradgaragen sind für 2027 geplant
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