14. Oktober 2026 | 12:13 Uhr

PM ADFC-SH
Kiel, 14. Oktober 2026. Das Herbstlaub stellt Radfahrende und Straßenmeistereien im ganzen Land vor große Herausforderungen: Nasses Laub erhöht die Unfallgefahr drastisch. Der Fahrradclub ADFC fordert deshalb bessere Räum-Absprachen der Straßenbaulastträger und eine landesweite Meldeseite für Mängel an Radwegen.
Rutschiges Laub und Verschmutzungen machen viele Radwege im Land unbefahrbar. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Schleswig-Holstein fordert deshalb Radwege zeitgleich mit Autospuren zu räumen und in fahrtauglichem Zustand zu halten.
Stephanie Meyer, Landesvorsitzende des ADFC Schleswig-Holstein, stellt klar:
„Fahrradfahrer*innen sind besonders auf Wege ohne Matsch und Blätter angewiesen. Denn Menschen sind auf dem Rad und zu Fuß besonders verletzlich und können leichter stürzen. Da Laub örtlich sehr unterschiedlich anfällt, sind die Straßenmeistereien auf Meldungen der Radfahrer*innen angewiesen. Das Land Schleswig-Holstein sollte hier handeln und ein landesweites Meldesystem für Räum- und Reparaturbedarfe an Radwegen schaffen!“
Landesweite Meldeplattform Radverkehr wie in Hessen und Baden-Württemberg
Entsprechende landesweite Radwege-Mängelmelder gibt es bereits in Hessen und Baden-Württemberg. Diese bieten Radfahrer*innen die Möglichkeit, niedrigschwellig Meldungen zu tätigen.
Meyer führt aus: „In den wenigsten Fällen wissen die Menschen, wer für den Radweg zuständig ist. Die Zuständigkeit wechselt von Ort zu Ort. Ein zentrales Meldesystem baut diese Hürde ab und leitet die Meldung an die richtige Stelle weiter.“
Bei begrenzten Räumkapazitäten brauchen Fuß- und Radwege deutlich höhere Priorität
Wenn Schleswig-Holstein Fahrradland sein möchte, muss sich auch im Herbst und Winter die Priorität auf die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer*innen verlagern. Das heißt, bei endlichen Ressourcen für den Räum- und Winterdienst müssen Geh- und Radwege eine höhere Priorität vor Straßen erhalten. ADFC-Landesvorsitzende Meyer betont: „Bereits jetzt sind Kommunen verpflichtet, verkehrswichtige innerörtliche Fuß- und Radwege und gefährliche Stellen zu räumen. Und zwar vor Einsetzen des Schul- und Berufsverkehrs nicht erst bei Schnee oder Frost, sondern auch bei Laub und Schmutz.“
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