08. Oktober 2025 | 10:36 Uhr

Fahrradlicht prüfen: Diese StVO-Regel gilt und schützt vor Bußgeldern

von Robert Strehler

Fahrradlicht einstellen stvo
(c) Lorenz Oberdoerster / WE RIDE

von Lorenz Oberdoerster

Seit 2017 gilt in Deutschland eine neue Regelung zur Einstellung von Fahrradlichtern, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert ist. Diese besagt, dass der Scheinwerfer so eingestellt sein muss, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Dies ist besonders wichtig, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Die richtige Einstellung des Lichtes kann nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch Unfälle verhindern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihr Fahrradlicht korrekt einstellen und worauf Sie dabei achten sollten.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) hat seit 2017 klare Vorgaben zur Einstellung von Fahrradlichtern. Der entscheidende Punkt ist, dass der Scheinwerfer so ausgerichtet sein muss, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Dies ist eine wesentliche Änderung im Vergleich zu den früheren Regelungen, die spezifische Neigungswinkel vorschrieben. Nun wird lediglich gefordert, dass die Blendung anderer Verkehrsteilnehmer vermieden wird, was eine flexiblere Handhabung ermöglicht [1].

Moderne LED-Scheinwerfer bieten eine deutlich höhere Leuchtkraft als herkömmliche Halogenscheinwerfer. Einige Modelle können die gesamte Fahrbahn bis zu 100 Meter weit ausleuchten. Für Radfahrer ist jedoch eine Beleuchtung von etwa 50 Metern oft am angenehmsten. Um die richtige Höhe des Lichtkegels zu überprüfen, empfiehlt es sich, vor einer nächtlichen Fahrt das Licht auf einem Parkplatz oder in einem ruhigen Bereich zu testen. Die sogenannte Hell-Dunkel-Grenze ist hierbei ein wichtiges Kriterium: Sie sollte auf einer geraden Strecke in einiger Entfernung sichtbar sein, ohne dass der Lichtkegel über die Fahrbahn hinaus strahlt [2].

Einige Fahrräder sind zudem mit Fernlicht ausgestattet. Hierbei ist es wichtig, dass das normale Licht korrekt eingestellt ist, um Blendungen zu vermeiden. Bei entgegenkommendem Verkehr sollte das Fernlicht, ähnlich wie im Auto, abgeschaltet werden. Wer sich eine neue Fahrradlampe zulegen möchte, findet zahlreiche Testberichte und Empfehlungen, die bei der Kaufentscheidung helfen können.

Die richtige Einstellung des Fahrradlichts ist nicht nur eine Frage der Vorschrift, sondern auch der Sicherheit. Radfahrer sollten sich regelmäßig vergewissern, dass ihre Beleuchtung den aktuellen Anforderungen entspricht, um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.

Deine Takeaways

- StVO-Regel seit 2017: Kein Blenden erlaubt 🚴‍♂️
- LED-Scheinwerfer bis zu 100 Meter Leuchtweite.
- Regelmäßige Überprüfung der Licht-Einstellung empfohlen.

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