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23. Februar 2026 | 12:41 Uhr
von Lorenz Oberdoerster

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt vor, dass Radfahrer bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen mit einer geeigneten Beleuchtung fahren müssen. Dies gilt sowohl für Fahrräder als auch für E-Bikes und Anhänger. Laut dem Auto Club Europa (ACE) müssen Fahrräder mit einem weißen Frontscheinwerfer und einer roten Rückleuchte ausgestattet sein. Abnehmbare Modelle sind ebenfalls zulässig, solange sie bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen genutzt werden.
Zusätzlich müssen Reflektoren am Fahrrad angebracht sein. Diese umfassen zwei gelborange Reflektoren an jedem Pedal, einen roten Reflektor hinten und einen weißen Reflektor vorne. An den Rädern sind je Felge zwei gelborange Reflektoren oder weiße Reflektorhülsen an jeder Speiche erforderlich. Bei Anhängern sind ebenfalls Rückleuchten und Reflektoren vorgeschrieben, deren Anzahl von der Breite des Anhängers abhängt.
Eine aktuelle Stichprobe des ACE hat ergeben, dass 22 Prozent der Radfahrer mit unzureichender oder fehlender Beleuchtung unterwegs sind. Von diesen fuhren 10 Prozent ganz ohne Licht, während 12 Prozent nur teilweise beleuchtet waren. Positiv ist, dass 78 Prozent der erfassten Radler vorschriftsmäßig beleuchtet waren. Diese Zahlen verdeutlichen die Notwendigkeit, die Lichtpflicht ernst zu nehmen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Der ACE empfiehlt, zusätzlich zu den vorgeschriebenen Reflektoren zwei weiße Reflektoren vorne und zwei rote hinten zu verwenden. Helle Farben und ein Signalwimpel an einer langen Stange können die Sichtbarkeit von Radfahrern und Anhängern weiter verbessern. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
- Radfahrer müssen bei Dunkelheit Licht nutzen
- 22 Prozent der Radfahrer sind unzureichend beleuchtet
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