Das Bundesverkehrsministerium unter Patrick Schnieder (CDU) hat entschieden, keine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für kommunale Radverkehrsmaßnahmen zu schaffen. Die Entscheidung stößt bei Ländern, Kommunen und Verkehrsverbänden auf Kritik – denn sie macht viele lokale Projekte unnötig kompliziert.
Hintergrund: In der Diskussion stand ein bundesweit einheitlicher Rahmen, der Städten den Ausbau von Radwegen, die Einrichtung von Fahrradstraßen oder flächendeckende Tempo-30-Zonen erleichtern sollte. Doch statt Klarheit herrscht weiter Rechtsunsicherheit – jede Maßnahme muss einzeln begründet und durchgeklagt werden. Vor allem kleinere Kommunen ohne eigene Rechtsabteilung geraten so schnell an ihre Grenzen.
Einheitliche Regelungen könnten dabei helfen, Genehmigungsprozesse zu beschleunigen, Konflikte mit anderen Verkehrsarten klarer zu regeln und bundesweit vergleichbare Standards für den Radverkehr zu setzen. Länder wie die Niederlande zeigen, wie es geht: Dort gelten klare Vorgaben für Mindestbreiten, Trennungen vom Kfz-Verkehr und Vorrangregelungen – kommunal wie national abgestimmt.
Warum also der Rückzug? Das Bundesverkehrsministerium sieht den Spielraum für Radverkehr bereits ausreichend geregelt. Kommunen hätten bereits jetzt „alle nötigen Möglichkeiten“, so das Ministerium. Kritiker halten dagegen: Die bestehenden Spielräume seien unklar, praxisfern und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt. Eine klare Rechtsgrundlage hätte Planbarkeit und Tempo in den Umbau der Städte gebracht.
Einordnung: Die Entscheidung ist ein Rückschlag für die Verkehrswende – und ein Signal, dass der Bund beim Thema Radinfrastruktur weiter auf Zeit spielt. Dabei zeigen alle aktuellen Mobilitätsstudien, dass ein massiver Ausbau des Radverkehrsnetzes entscheidend für nachhaltige und lebenswerte Städte ist.
* BMVI gegen bundesweite Radwege-Regel
* Regionale Zuständigkeit bleibt
* Keine einheitlichen Infrastruktur-Standards
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