05. Mai 2026 | 14:18 Uhr

Die Stadtverwaltung Geestacht hat die Verkehrsteilnehmenden an die Regeln in der offiziell als Fahrradstraße ausgewiesenen Querstraße erinnert. Diese Straße ist speziell für Radfahrende konzipiert und soll deren Sicherheit erhöhen. Ein entsprechendes Schild weist auf das exklusive Nutzungsrecht der Radfahrenden hin. Dennoch gibt es vermehrt Verstöße gegen die geltenden Vorschriften, die nun verstärkt beobachtet werden.
In der Querstraße haben Fahrradfahrende Vorrang. Der Fahrzeugverkehr ist grundsätzlich ausgeschlossen, mit Ausnahme von Anliegern, die ihre Grundstücke erreichen müssen. Diese dürfen die Straße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h befahren. Es ist wichtig, dass der Radverkehr durch parkende oder fahrende Fahrzeuge nicht gefährdet oder behindert wird. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist in dieser Straße erlaubt.
Die Stadtverwaltung hat festgestellt, dass Fahrzeuge häufig unzulässig abgestellt werden, was zu gefährlichen Situationen führt. Rettungswege sind dadurch nicht immer gewährleistet, und die Übersichtlichkeit für Radfahrende leidet. Die Stadtverwaltung appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, Rücksicht aufeinander zu nehmen und die Regeln zu befolgen.
Die Förderung des Radverkehrs ist ein zentrales Anliegen der Stadtpolitik. In der jüngsten Umfrage zur Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans äußerten viele Bürgerinnen und Bürger den Wunsch nach einer Stärkung des Radverkehrs. Die Einhaltung der Regeln in Fahrradstraßen ist ein Schritt in diese Richtung.
- generell Vorrang für Radfahrende
- Fahrzeugverkehr nur für Anlieger erlaubt
- das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt
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