
Die Schiffahrt der Inselgemeinde Langeoog hat darüber informiert, dass für die Überfahrt und die Nutzung der Inselbahn seit dem 27. März 2026 aktualisierte Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) gelten. Im Zuge dieser Neuerung wird insbesondere auf die Bestimmungen zur Mitnahme von Fahrrädern hingewiesen:
Fahrräder sind zwingend in einer verkehrs- und transportgerechten Verpackung anzuliefern. Zu beachten sei, dass für Schäden, die ausschließlich durch eine mangelhafte oder fehlende Verpackung entstehen, keine Entschädigung geleistet werden könne. Die Schiffahrt bittet, diese Vorgaben bei der Reiseplanung zu berücksichtigen, um einen reibungslosen Ablauf am Anleger zu ermöglichen. Die vollständigen ABB kann man in den Dienstgebäuden in Bensersiel und am Bahnhof Langeoog einsehen.
- neue Beförderungsbedingungen
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