08. Oktober 2026 | 08:42 Uhr

Für den Radverkehr in Sachsen könnten die kommenden beiden Jahre finanziell deutlich schwieriger werden. Der Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 sieht weniger frei verfügbare Landesmittel für den Radwegebau vor. Gleichzeitig warten bereits heute zahlreiche kommunale Projekte auf eine Förderzusage.
Nach Angaben der Staatsregierung sollen für den Radwegebau in den Jahren 2027 und 2028 zusammen noch 4,3 Millionen Euro an disponiblen Landesmitteln zur Verfügung stehen. Im laufenden Doppelhaushalt sind es 6,7 Millionen Euro. Besonders stark könnte die kommunale Radverkehrsförderung betroffen sein. Nach bisheriger Planung stehen hierfür in den kommenden beiden Jahren nur noch rund drei Millionen Euro zur Verfügung. Das Problem: Bereits jetzt übersteigt die Nachfrage der Kommunen die verfügbaren Mittel deutlich.
In den vergangenen beiden Jahren wurden Förderanträge für Radverkehrsprojekte mit einem Volumen von knapp 25 Millionen Euro eingereicht. Nach Angaben aus dem parlamentarischen Verfahren fehlen derzeit mindestens 14,2 Millionen Euro, um bereits beantragte Vorhaben finanzieren zu können. Sollte der Haushaltsentwurf in dieser Form beschlossen werden, könnte sich dieser Förderstau weiter verschärfen.
Doppelhaushalt ist noch nicht endgültig beschlossen
Dabei ist wichtig: Die Kürzungen sind noch nicht endgültig beschlossen. Die sächsische Staatsregierung hat ihren Entwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 Anfang Juli verabschiedet und anschließend dem Landtag vorgelegt. Ende August fand dort die erste Beratung statt. Aktuell wird der Haushalt in den zuständigen Ausschüssen beraten. Die endgültige Entscheidung des Sächsischen Landtags soll im Dezember fallen. Damit können die vorgesehenen Ansätze noch verändert werden. Der gesamte Doppelhaushalt umfasst rund 53,5 Milliarden Euro. Für das Jahr 2027 sind Ausgaben von rund 26,5 Milliarden Euro vorgesehen, für 2028 etwa 27 Milliarden Euro. Die Landesregierung begründet Einschnitte in einzelnen Bereichen mit dem notwendigen Konsolidierungsdruck des Haushalts. Beim Radwegebau sollen die vorhandenen Landesmittel nach Angaben des Infrastrukturministeriums vor allem für Lückenschlüsse im überörtlichen Netz eingesetzt werden. Für viele Kommunen löst diese Priorisierung allerdings das grundlegende Problem nicht.
Schon 2026 fehlen Mittel für neue Projekte
Denn der Förderstau besteht bereits heute. Für das Jahr 2026 wurden nach Angaben aus Antworten der Staatsregierung 18 neue Bauvorhaben zur Radverkehrsförderung eingereicht. Für keines dieser Projekte konnten aufgrund fehlender Bewilligungsmittel bislang regulär Fördergelder zugesagt werden. Auch Anträge aus dem Jahr 2025 sind noch nicht vollständig finanziert. Von damals ebenfalls 18 eingereichten Projekten mussten mehrere Vorhaben wegen fehlender Mittel aufgeschoben werden. Damit startet Sachsen faktisch bereits mit einem erheblichen finanziellen Rückstand in den nächsten Doppelhaushalt. Werden die regulären Fördermittel nun zusätzlich reduziert, könnten nicht nur neu geplante Projekte später beginnen. Auch bereits weit fortgeschrittene oder teilweise baureife Maßnahmen könnten weiter warten müssen.
Diese Projekte könnten betroffen sein
Die Liste der bislang nicht ausreichend finanzierten Vorhaben reicht quer durch Sachsen. Dazu gehört etwa die geplante Verbindung zwischen Borna und Haubitz im Landkreis Leipzig. Die Stadt Borna will ihr Radwegenetz im Norden über die ehemalige Trasse einer Kohleverbindungsbahn ausbauen. Die Projekte „Breiter Teich – Grüne Harfe“ und „Grüne Harfe – Haubitz“ umfassen zusammen Investitionen von rund 5,6 Millionen Euro. Auch in Radebeul geht es um den weiteren Ausbau der Pestalozzistraße zur Fahrradstraße. Das Projekt ist Bestandteil des kommunalen Radverkehrskonzeptes und soll eine wichtige Verbindung im Stadtgebiet verbessern. In Dresden betrifft die unsichere Finanzierung unter anderem weitere Abschnitte der Radrouten Ost und Süd. Die Stadt investiert bereits seit mehreren Jahren in durchgängige Fahrradverbindungen. Die Radroute Ost gehört inzwischen zu den stärker genutzten Radverkehrsachsen Dresdens. Parallel läuft der Aufbau der Radroute Süd in Richtung Universität. Auch Leipzig taucht mit mehreren Vorhaben auf der Liste der beantragten Projekte auf. Dazu gehören Maßnahmen im Umfeld der Stötteritzer Straße sowie der Prager Straße. Weitere Vorhaben betreffen unter anderem eine Radverkehrsbrücke in Freital und Maßnahmen im Amselgrund in Döbeln. Nicht jedes dieser Projekte wird automatisch gestrichen, wenn der Haushalt unverändert beschlossen wird. Allerdings steigt bei begrenzten Fördermitteln die Wahrscheinlichkeit, dass Projekte verschoben, verkleinert oder von den Kommunen zunächst nicht weiterverfolgt werden.
Kommunen können die Lücke kaum allein schließen
Das Land verweist darauf, dass Städte, Gemeinden und Landkreise auch andere Mittel für Infrastrukturinvestitionen nutzen können. Über den sogenannten Sachsenfonds sollen den Kommunen erhebliche zusätzliche Investitionsmittel zur Verfügung stehen. Für den kommunalen Straßenbau einschließlich Ingenieurbauwerken sind aus dem Fonds rund 490 Millionen Euro vorgesehen. Außerdem sind zusätzliche Mittel für nachhaltige Mobilität eingeplant. Diese Gelder können jedoch die reguläre Radverkehrsförderung nicht vollständig ersetzen. Sondervermögen sollen grundsätzlich zusätzliche Investitionen ermöglichen und nicht dauerhaft gekürzte Haushaltsansätze kompensieren. Hinzu kommt die schwierige finanzielle Situation vieler Kommunen. Allein der Investitionsbedarf für die Sanierung kommunaler Straßen und Brücken in Sachsen wird vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag auf mehrere Milliarden Euro beziffert. Kommunen müssen deshalb zwischen Brückensanierungen, Straßen, Schulen und anderen Infrastrukturprojekten priorisieren. Fehlt eine zweckgebundene Radverkehrsförderung, konkurrieren Radwege unmittelbar mit diesen Maßnahmen.
Radverkehr ist auch Verkehrssicherheit
Dabei geht es bei vielen Projekten nicht ausschließlich um Komfort oder eine verkehrspolitische Schwerpunktsetzung. Radwege, sichere Kreuzungen und getrennte Führungen sollen insbesondere dort Konflikte zwischen motorisiertem Verkehr und Radfahrenden reduzieren. Die Verkehrsunfallstatistik des Freistaates zeigt, dass Verkehrssicherheit weiterhin ein erhebliches Thema ist. Für das Jahr 2025 bezifferte die Staatsregierung die volkswirtschaftlichen Unfallkosten in Sachsen auf rund 1,46 Milliarden Euro. Investitionen in Radverkehrsinfrastruktur haben deshalb neben verkehrs- und klimapolitischen Zielen auch eine unmittelbare sicherheitspolitische Funktion.
Sachsen muss im Dezember entscheiden
Der Doppelhaushalt 2027/2028 steht noch am Anfang seiner parlamentarischen Beratungen. Änderungen sind damit weiterhin möglich. Fest steht allerdings bereits jetzt: Der Abstand zwischen den beantragten Radverkehrsprojekten und den verfügbaren Fördermitteln ist groß. Wenn bereits vor Beginn des neuen Doppelhaushaltes mehr als 14 Millionen Euro für beantragte Projekte fehlen und gleichzeitig die regulären Landesmittel sinken, werden Kommunen stärker priorisieren müssen. Das kann im Einzelfall bedeuten, dass ein Radweg später gebaut wird. In der Summe entscheidet der Haushalt allerdings darüber, wie schnell Sachsen bestehende Lücken im Radverkehrsnetz schließen kann – insbesondere dort, wo Städte und Gemeinden Projekte aus eigener Kraft nicht finanzieren können.
Bis zur endgültigen Abstimmung im Dezember bleibt deshalb eine zentrale Frage offen: Bleibt es bei den vorgesehenen Kürzungen – oder bessert der Landtag bei der Radverkehrsförderung noch einmal nach?
- Im Regierungsentwurf für den sächsischen Doppelhaushalt 2027/2028 sinken die frei verfügbaren Landesmittel für den Radwegebau von derzeit 6,7 auf insgesamt 4,3 Millionen Euro.
- Bereits jetzt fehlen mindestens 14,2 Millionen Euro zur Finanzierung beantragter kommunaler Radverkehrsprojekte. Betroffen sind unter anderem Vorhaben in Leipzig, Dresden, Borna, Radebeul, Freital und Döbeln.
- Der Haushalt ist noch nicht endgültig beschlossen. Der Sächsische Landtag berät derzeit über den Entwurf und soll voraussichtlich im Dezember 2026 entscheiden.
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