05. Oktober 2026 | 15:56 Uhr

Radverkehrsförderung: 1,9 Milliarden Euro für Radwege – reicht das?

von Robert Strehler

Quelle: Tobias Koch / BMV

Das Bundesverkehrsministerium stellt im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ bis zum Jahr 2030 insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung. Das Ministerium hat die entsprechenden Fördermöglichkeiten Ende September erneut öffentlich dargestellt. Mit dem Programm sollen Städte und Gemeinden dabei unterstützt werden, sichere Radwege, Fahrradstraßen und zusätzliche Abstellanlagen zu schaffen. Die langfristige Finanzierung ermöglicht insbesondere größere Bauvorhaben, die mehrere Jahre Planung und Umsetzung benötigen.

Bei den 1,9 Milliarden Euro handelt es sich allerdings nicht um zusätzlich bereitgestellte Haushaltsmittel, sondern um den gesamten Finanzierungsrahmen des bereits 2021 gestarteten Förderprogramms. Dessen Fortführung bis 2030 wurde mit den Bundeshaushalten 2023 und 2024 ermöglicht. Nach Angaben des Ministeriums waren bereits mehr als 3.500 Maßnahmen bestätigt worden. Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vom März 2026 spricht inzwischen von rund 3.700 initiierten oder realisierten Maßnahmen.

Kommunen können bis zu 90 Prozent Förderung erhalten

Das Programm unterstützt insbesondere den Neu-, Um- und Ausbau sicherer Radverkehrsnetze. Dazu gehören baulich getrennte Radwege, Fahrradstraßen, Brücken und Unterführungen sowie Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser. Auch Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses, beispielsweise getrennte Ampelphasen für Radfahrende, können gefördert werden. Der Bund übernimmt regulär bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Für finanzschwache Kommunen oder Gemeinden in strukturschwachen Regionen kann die Förderquote auf bis zu 90 Prozent steigen. Damit soll verhindert werden, dass insbesondere finanzschwächere Städte und ländliche Regionen beim Ausbau ihrer Radverkehrsinfrastruktur zurückbleiben. Die Verantwortung für die konkrete Umsetzung liegt allerdings weiterhin bei Ländern und Kommunen. Sie entwickeln die Projekte, organisieren die Planung, stellen die Förderanträge und sind für die Realisierung verantwortlich. Die Länder legen zudem die Einzelheiten der Förderverfahren fest.

Viel Geld bedeutet nicht automatisch mehr Radwege

Die bisherige Bilanz des Förderprogramms zeigt, dass der Bedarf an Investitionen hoch ist. Allerdings lässt sich aus der Zahl der bestätigten Maßnahmen allein noch nicht ableiten, wie viele zusätzliche Kilometer sicherer Radverkehrsinfrastruktur tatsächlich entstanden sind. Zwischen einer Förderbestätigung, dem Baubeginn und der Fertigstellung können mehrere Jahre liegen.

Eine wesentliche Herausforderung besteht darin, dass die Kommunen trotz hoher Förderquoten eigene Mittel und personelle Kapazitäten benötigen. Planung, Abstimmung, Genehmigungsverfahren und Ausschreibungen müssen organisiert werden. Hinzu kommen mögliche Nutzungskonflikte um den vorhandenen Straßenraum. Auch die regionale Verteilung der Mittel verdient Aufmerksamkeit. In Sachsen-Anhalt waren die mit dem Bundeshaushalt 2026 zur Verfügung gestellten Mittel nach Angaben der zuständigen Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH bereits bis 2030 ausgeschöpft. Weitere Anträge werden zwar angenommen, eine Bewilligung hängt jedoch von zusätzlichen Bundesmitteln oder Umverteilungen zwischen den Ländern ab. Das Beispiel verdeutlicht, dass ein langfristig angelegtes Förderprogramm nicht zwangsläufig überall eine kontinuierliche Finanzierung neuer Projekte gewährleistet. Entscheidend ist deshalb neben der Gesamtsumme auch, welche Mittel in den einzelnen Jahren und Regionen tatsächlich noch für zusätzliche Vorhaben verfügbar sind.

Neuer Verkehrsminister Steffen Bilger muss Prioritäten setzen

Mit Steffen Bilger (CDU) steht seit dem 29. Juli 2026 ein neuer Bundesverkehrsminister an der Spitze des Ministeriums. Er löste Patrick Schnieder ab, der das Amt seit Mai 2025 ausgeübt hatte. Bei seiner Amtsübernahme betonte Bilger, dass alle Verkehrsträger entsprechend ihrer jeweiligen Stärken weiterentwickelt werden müssten.

Die Fortführung des Sonderprogramms „Stadt und Land“ fällt damit in seine Verantwortung, auch wenn wesentliche Entscheidungen über die Finanzierung bereits vor seinem Amtsantritt getroffen wurden. Bilgers verkehrspolitische Schwerpunktsetzung wird sich unter anderem daran messen lassen müssen, wie die bestehenden Programme umgesetzt und die verschiedenen Verkehrsträger bei zukünftigen Haushaltsentscheidungen berücksichtigt werden.

Denn die Finanzierung des Radverkehrs steht weiterhin unter Druck. Während die Verkehrsministerkonferenz im März 2026 empfohlen hatte, die jährlichen Mittel für Radwege an Bundesstraßen wieder auf mindestens 120 Millionen Euro zu erhöhen, sieht der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 unverändert 100 Millionen Euro vor. Zudem plant die Bundesregierung bislang keine Fortführung des eigenständigen Förderprogramms für Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen über 2027 hinaus. Sie verweist stattdessen auf andere Fördermöglichkeiten, darunter das Sonderprogramm „Stadt und Land“.

Entscheidend ist die Umsetzung vor Ort

Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur bleibt ein wichtiger Bestandteil der deutschen Verkehrspolitik. Der Nationale Radverkehrsplan 3.0 sieht vor, das Fahrrad als Verkehrsmittel attraktiver und sicherer zu machen und die mit dem Rad zurückgelegten Strecken deutlich zu erhöhen. Sichere, möglichst durchgehende Verbindungen können insbesondere auf kurzen und mittleren Alltagswegen eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr schaffen.

Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ steht dafür ein langfristiges Finanzierungsinstrument zur Verfügung. Seine Wirkung hängt jedoch nicht allein von der Fördersumme ab. Entscheidend ist, ob Kommunen entsprechende Projekte entwickeln und umsetzen können, Fördermittel verlässlich verfügbar sind und aus einzelnen Maßnahmen zusammenhängende Radverkehrsnetze entstehen.

Für die Verkehrspolitik unter Steffen Bilger stellt sich damit vor allem eine praktische Frage: Wie lässt sich sicherstellen, dass die bereitgestellten Milliarden nicht nur in bewilligten Projekten sichtbar werden, sondern möglichst schnell in einer sichereren und attraktiveren Fahrradinfrastruktur vor Ort?

Deine Takeaways

- Umsetzung bleibt entscheidend: Hohe Nachfrage, begrenzte regionale Budgets und aufwendige Planungsverfahren stellen Kommunen weiterhin vor Herausforderungen.
- Bilger übernimmt Verantwortung: Der neue Bundesverkehrsminister muss die Umsetzung der Förderprogramme begleiten. Eine deutliche Erhöhung der Mittel für Radwege an Bundesstraßen ist im Haushaltsentwurf 2027 nicht vorgesehen.
- 1,9 Milliarden Euro bis 2030: Das bestehende Förderprogramm „Stadt und Land“ unterstützt Kommunen mit bis zu 90 Prozent der Investitionskosten.

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